Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung Der Vertragsschluss erfolgt nur unter Einbeziehung der im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Dies gilt insbesondere für mündliche und schriftliche Abtretung der Vertreter. Sind die AGB einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen, so finden sie Anwendung, da er sie aus unserer Internetseite kennen musste. II. Angebot Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung bzw. Rechnungserteilung zustande. Die Preise sind ebenfalls freibleibend und basieren auf den bei Vertragsabschluss gültigen Materialpreisen. Für die Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt der Rechnungserstellung maßgeblich. Der Käufer behält sich insbesondere im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten vor, bei Preissteigerungen entweder eine verhältnismäßige Preiserhöhung eintreten zu lassen oder nach seiner Wahl bei erheblichen allgemeinen Preisverschiebungen vom Vertrag zurückzutreten. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nicht anerkannt auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Kollidieren diese AGB mit irgendwelchen anderen Bedingungen, so gelten nicht das Bürgerliche und das Handelsrecht sondern diese AGB. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Die Lieferanten unserer Ware sind nicht nach IFS-Standard oder einem anerkannten GFSI-Standard zertifiziert. III. Lieferung und Gefahrenübergang Die Lieferzeiten sind freibleibend. In den Fällen des Lieferverzuges muss der Käufer eine Frist von 1 Monat bewilligen. Die Frist wird von dem Tag angerechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreibebrief beim Verkäufer eingeht. Höhere Gewalt aller Art, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen beim Verkäufer oder dessen Unterlieferanten berechtigen ihn, nach seiner Wahl entweder Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Bei Ware, die aus dem Ausland bezogen wird, ist der Verkäufer für solche Verzögerungen in der Ablieferung nicht verantwortlich, die er nicht zu vertreten hat. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. IV. Mängelrügen Frischware Mängelrügen bei Frischwaren braucht der Verkäufer nur berücksichtigen, wenn sie unverzüglich nach Wareneingangskontrolle bei ihm erhoben werden. Für versteckte Mängel nach Entdeckung höchstens 1 Tag nach Auslieferung. Sind Mängelrügen begründet, das heißt vom Verkäufer anerkannt oder gerichtlich festgestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ersatzlieferung mangelfreier Ware anzubieten. Schlägt das eine oder andere fehl, so lebt das Recht auf Minderung oder auf Wandlung wieder auf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sowie Ansprüche wegen Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder zugesicherter Eigenschaft sind ausgeschlossen, ganz gleich auf wessen Tätigkeit oder Untätigkeit sie beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert. V. Mängelrügen andere Waren Mängelrügen bei anderen Waren braucht der Verkäufer nur berücksichtigen, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware mit eingeschriebenem Brief bei ihm erhoben werden. Diese Frist gilt auch für versteckte Mängel nach Entdeckung. Für den Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten gelten statt der vorstehenden Regelung die §§ 377, 378 HGB. Sind Mängelrügen begründet, das heißt vom Verkäufer anerkannt oder gerichtlich festgestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ersatzlieferung mangelfreier Stücke oder Nachbesserung anzubieten. Schlägt das eine oder andere fehl, so lebt das Recht auf Minderung oder auf Wandlung wieder auf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sowie Ansprüche wegen Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder zugesicherter Eigenschaft sind ausgeschlossen, ganz gleich wessen Tätigkeit oder Untätigkeit sie beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grobem Verschulden sowie gegenüber Nichtkaufleuten bei Zusicherung. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus dem Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. 2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 3. Bei Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Käufers hinweisen und diesen unverzüglich unterrichten, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Ansprüche auf Herausgabe des Käufers gegen den Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Soweit der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Blomberg bzw. bei entsprechendem Streitwert Detmold ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird durch die Bestimmungen des BGB ersetzt.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung Der Vertragsschluss erfolgt nur unter Einbeziehung der im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Verkäufers. Dies gilt insbesondere für mündliche und schriftliche Abtretung der Vertreter. Sind die AGB einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen, so finden sie Anwendung, da er sie aus unserer Internetseite kennen musste. II. Angebot Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen kommen erst durch unsere schriftliche Bestätigung bzw. Rechnungserteilung zustande. Die Preise sind ebenfalls freibleibend und basieren auf den bei Vertragsabschluss gültigen Materialpreisen. Für die Mehrwertsteuer ist der Zeitpunkt der Rechnungserstellung maßgeblich. Der Käufer behält sich insbesondere im Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten vor, bei Preissteigerungen entweder eine verhältnismäßige Preiserhöhung eintreten zu lassen oder nach seiner Wahl bei erheblichen allgemeinen Preisverschiebungen vom Vertrag zurückzutreten. Abweichende Vorschriften, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, werden nicht anerkannt auch wenn ihnen nicht widersprochen wird. Kollidieren diese AGB mit irgendwelchen anderen Bedingungen, so gelten nicht das Bürgerliche und das Handelsrecht sondern diese AGB. Zu Ihrer Kenntnisnahme: Die Lieferanten unserer Ware sind nicht nach IFS-Standard oder einem anerkannten GFSI-Standard zertifiziert. III. Lieferung und Gefahrenübergang Die Lieferzeiten sind freibleibend. In den Fällen des Lieferverzuges muss der Käufer eine Frist von 1 Monat bewilligen. Die Frist wird von dem Tag angerechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreibebrief beim Verkäufer eingeht. Höhere Gewalt aller Art, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen beim Verkäufer oder dessen Unterlieferanten berechtigen ihn, nach seiner Wahl entweder Verlängerung der Lieferzeit zu verlangen oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Bei Ware, die aus dem Ausland bezogen wird, ist der Verkäufer für solche Verzögerungen in der Ablieferung nicht verantwortlich, die er nicht zu vertreten hat. Mit der Bereitstellung der Ware am vereinbarten Lieferungsort durch den Verkäufer geht die Gefahr des Kaufgegenstandes auf den Käufer über. IV. Mängelrügen Frischware Mängelrügen bei Frischwaren braucht der Verkäufer nur berücksichtigen, wenn sie unverzüglich nach Wareneingangskontrolle bei ihm erhoben werden. Für versteckte Mängel nach Entdeckung höchstens 1 Tag nach Auslieferung. Sind Mängelrügen begründet, das heißt vom Verkäufer anerkannt oder gerichtlich festgestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ersatzlieferung mangelfreier Ware anzubieten. Schlägt das eine oder andere fehl, so lebt das Recht auf Minderung oder auf Wandlung wieder auf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sowie Ansprüche wegen Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder zugesicherter Eigenschaft sind ausgeschlossen, ganz gleich auf wessen Tätigkeit oder Untätigkeit sie beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grobem Verschulden. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert. V. Mängelrügen andere Waren Mängelrügen bei anderen Waren braucht der Verkäufer nur berücksichtigen, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Ware mit eingeschriebenem Brief bei ihm erhoben werden. Diese Frist gilt auch für versteckte Mängel nach Entdeckung. Für den Geschäftsverkehr mit Vollkaufleuten gelten statt der vorstehenden Regelung die §§ 377, 378 HGB. Sind Mängelrügen begründet, das heißt vom Verkäufer anerkannt oder gerichtlich festgestellt, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ersatzlieferung mangelfreier Stücke oder Nachbesserung anzubieten. Schlägt das eine oder andere fehl, so lebt das Recht auf Minderung oder auf Wandlung wieder auf. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz, sowie Ansprüche wegen Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus unerlaubter Handlung oder zugesicherter Eigenschaft sind ausgeschlossen, ganz gleich wessen Tätigkeit oder Untätigkeit sie beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grobem Verschulden sowie gegenüber Nichtkaufleuten bei Zusicherung. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus dem Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. 2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Ware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. 3. Bei Zugriff Dritter auf die Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Käufers hinweisen und diesen unverzüglich unterrichten, damit dieser seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. 4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Ansprüche auf Herausgabe des Käufers gegen den Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. VII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Soweit der Käufer ein Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist Blomberg bzw. bei entsprechendem Streitwert Detmold ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. 3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt; die unwirksame Bestimmung wird durch die Bestimmungen des BGB ersetzt.
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